ODV GmbH
Jahnstraße 51
70597 Stuttgart-Degerloch
Stand: 11/2024
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung für die Nutzung der Ressourcenplanungs-Software ODV WORKFORCE (der „Software“ oder „SaaS-Lösung“) der ODV GmbH („Anbieter“) gemäß seiner aktuellen Produktbeschreibung gegenüber ihren Kunden bzw. Nutzern.
(2) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. §§ 14, 310 Abs.1 BGB.
(3) Die Software wird vom Anbieter als webbasierte SaaS-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
(4) Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
(5) Die Vertragssprache ist deutsch.
(1) Der Anbieter bietet dem Kunden die Möglichkeit, sich anhand eines kostenlosen Gratismonats, welcher ab dem Tag der erstmaligen Registrierung startet, über die Funktionen und die Leistungsfähigkeit der Software zu informieren. So kann sich der Kunde ein umfassendes Bild von den Funktionen der Software machen, bevor er sich für einen kostenpflichtigen Nutzungsvertrag entscheidet.
(2) Der kostenfreie Nutzungszeitraum ist zeitlich auf einen Monat ab dem Tag der Registrierung begrenzt.
(3) Die Einbindung weiterer Mitarbeiter und/oder Projekte erfolgt kostenpflichtig durch Bestellung entsprechender Kapazitäten, siehe § 9 dieser AGB (Bezahlversion).
(4) Zur Bezahlversion siehe § 9.
(1) Für die Nutzung der Software und auch für eine spätere Bestellung weiterer Kapazitäten muss sich der Kunde kostenfrei registrieren und einen Kundenaccount eröffnen. Bei der Registrierung gibt der Kunde seinen Vor- und Nachnamen, Firmenname, die E-Mail-Adresse und ein Passwort an. Dabei ist er verpflichtet, seine Daten wahrheitsgemäß anzugeben. Über die angegebene E-Mail-Adresse erfolgt die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Nach Abschluss des Registrierungsvorgangs geht dem Kunden eine Bestätigungs-E-Mail zu.
(2) Ein Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde kommt bei der Basisversion durch die Registrierungsbestätigung des Anbieters an den Kunden und bei der Bezahlversion durch die Bestellung von Kapazitäten seitens des Kunden und die Bestätigung dieser Bestellung durch den Anbieter per E-Mail zustande.
(3) Mit der Bestätigung über den Vertragsschluss über die Bezahlversion erhält der Kunde eine Rechnung.
(4) Der Zugang zum Kundenaccount und zur Software erfolgt passwortgeschützt über das Internet. Der Kunde muss seine Zugangsdaten geheim halten und vor Missbrauch durch Dritte schützen. Bei der Wahl des Passwortes sollten die allgemein bekannten Regeln beachtet werden (Länge, Komplexität des Passwortes). Der Kunde hat dem Anbieter bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten unverzüglich Anzeige zu machen. Der Anbieter ist berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zum Kundenaccount bzw. zur Software zu sperren. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch. Ändern sich die Daten nachträglich, so sind die Kunden verpflichtet, die Angaben umgehend zu korrigieren.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht ("Übergabepunkt"), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
(2) Da die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder auf Servern eines vom Anbieter genutzten Dienstleisters (hier Microsoft Azure) abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen sowie die Software für die vertragsgemäßen Zwecke gemäß der Produktbeschreibung zu nutzen. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien ist es unzulässig, Dritten die Nutzung der Software zu ermöglichen. Als Dritte gelten auch mit dem Kunden konzernverbundene Unternehmen.
(3) Einige Komponenten der Software sind unter der Affero General Public License Version 3 lizenziert. Diese Teile sowie die anwendbaren Lizenztexte sind am Ende dieses Dokuments aufgeführt. Für diese Teile gilt Folgendes: Der Sourcecode dieser Komponenten wird dem Kunden zusammen mit den entsprechenden Urhebervermerken, Disclaimern und etwaigen weiteren Hinweise auf Nachfrage vom Anbieter bereitgestellt. Der Kunde kann an diesen Komponenten weitergehende Nutzungsrechte von den jeweiligen Rechteinhabern erwerben, wenn er mit diesen Lizenzverträge unter den Bedingungen der AGPL abschließt. In diesem Fall richtet sich die Nutzung der AGPL-lizenzierten Komponenten allein nach der AGPL.
(1) Der Anbieter betreibt die für den Betrieb der Software erforderliche Infrastruktur momentan nicht selbst, sondern über die Microsoft Cloud Computing Plattform MS Azure. Der Anbieter wartet die Infrastruktur daher zurzeit auch nicht selbst. Microsoft wartet die Infrastruktur nach eigenem Ermessen, soweit dies zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Infrastruktur erforderlich ist. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die für die Infrastruktur erforderlichen Nutzungsrechte und ggf. Wartungsverträge vorhanden sind bzw. erworben werden.
(2) Der Anbieter führt regelmäßige Datensicherungen auf den Servern durch, auf denen die Software betrieben wird. Im unwahrscheinlichen Fall eines Totalausfalls der Server können unter ungünstigen Umständen Daten eines oder mehrere Tage verloren gehen. Der Anbieter spielt in diesem Fall die letzte verfügbare Datensicherung ein.
(1) Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
(2) Soweit aus dringenden, unaufschiebbaren technischen Gründen ausnahmsweise Wartungsarbeiten während der Betriebszeiten erforderlich werden, mit der Folge, dass die SaaS-Lösung in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht, wird der Anbieter nach Möglichkeit rechtzeitig informieren.
Für die SaaS-Lösung gelten die folgenden Servicelevel:
• Betriebszeit: Montag – Freitag, 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
• Wartungszeiten: grundsätzlich außerhalb der Betriebszeit
• Verfügbarkeit während der Betriebszeiten: Microsoft gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform MS Azure von 99,9% pro Einheit im Jahr. Die Phasen, in welchen die Server ausgeschaltet sind, sollen nach Angaben von Microsoft nicht länger als 30 Minuten betragen. Durch die vom Anbieter selbst ebenfalls durchzuführenden Wartungsarbeiten an der Software kann die vorgenannte Verfügbarkeit während der Betriebszeiten sinken. Aus diesem Grund gewährleistet der Anbieter eine monatliche Verfügbarkeit von 95%.
Unsere Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie unserer ausführlichen Datenschutzerklärung.
(1) Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt.
(2) Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
(3) Die Meldung erfolgt in Textform (E-Mail) an die E-Mail-Adresse service@odv.de
Der Anbieter ist zur Entgegennahme von Fehlermeldungen Montag – Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr erreichbar.
(4) Falls eine aufgetretene Störung nicht reproduziert werden kann, gilt diese nicht als Fehler. Anbieter und Kunde werden in diesem Fall das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.
(5) Der Anbieter erbringt keine Supportleistungen:
• bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen der SaaS-Lösung beruhen;
• für andere Software (insbesondere Fremdsoftware, die auf Kundensystemen eingesetzt wird);
• bei Fehlern, die auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung der SaaS-Lösung beruhen;
• bei jeglichen Hardwaredefekten;
• bei Nutzung der SaaS-Lösung auf anderen als den in der Produktbeschreibung angegebenen gängigen Browsern;
• in Form von Vor-Ort-Einsätzen von Mitarbeitern des Anbieters.
(6) Die vorstehend genannten Leistungen sind abschließend. Darüber hinaus ist der Anbieter nicht zu weiteren Leistungen verpflichtet, insbesondere nicht zur Erbringung von Installations-, Anpassungs-, Programmier-, Beratungs- und Schulungsleistungen.
(1) Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich nach bereitgestellten Preisliste des Anbieters.
(2) Sämtliche Preisangaben sind Netto-Beträge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht eindeutig anders gekennzeichnet.
(3) Die Bereitstellung der Software erfolgt grundsätzlich auf Rechnung, soweit nicht individuell abweichend vereinbart erfolgt die Zahlung für den vereinbarten Nutzungszeitraum unmittelbar nach Auftragsbestätigung.
(4) Die Zahlung ist spätestens 8 Tage nach Vertragsschluss fällig.
(5) Der Anbieter stellt dem Kunden stets eine elektronische Rechnung aus. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm die Rechnung ausschließlich auf elektronischem Weg zugestellt wird. Ein postalischer Versand der Rechnung findet nicht statt.
(6) Verzögert der Kunde eine fällige Anschlusszahlung (bei Verlängerung der Nutzungsdauer der Software um die ursprüngliche Nutzungsdauer hinaus) um mehr als 14 Tage, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt.
(7) Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.
(8) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenansprüche zu.
(9) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise während der Vertragslaufzeit anzupassen. Preiserhöhungen sind spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform anzukündigen. Für den Fall, dass die Preiserhöhung mehr als 10% der bisherigen Vergütung ausmacht hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, das er mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats nach Zugang der Preiserhöhungsankündigung schriftlich oder per E-Mail ausüben kann.
(1) Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, die Software teilweise oder insgesamt weiterzuentwickeln, zu ändern oder zu ergänzen. Dabei wird der Anbieter vertragsrelevante, erhebliche Änderungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden ankündigen.
(2) Der Kunde kann den Änderungen mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Unwidersprochen werden die Änderungen Bestandteil des Vertrages. In der Änderungsmitteilung wird auf die Folgen des Widerspruchs entsprechend hingewiesen.
(3) Im Falle des fristgerechten Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit einer Frist zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.
(1) Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
(2) Für die Nutzung der Software müssen, die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
(3) Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
(1) Fehler in der Software und der dazugehörigen Produktbeschreibung werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich vom Anbieter beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. Der Anbieter kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann der Anbieter zur Erfüllung seiner Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn der Anbieter eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt.
(2) Ist der Anbieter zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage oder schlagen diese aus anderen Gründen fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
(3) Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen.
(4) Sofern ein Dritter gegen den Kunden berechtigte Ansprüche wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch die vom Anbieter erstellte und vom Kunden vertragsgemäß genutzte Software erhebt, und wird die Nutzung der Software hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, so hat der Anbieter die Wahl entweder vom Dritten ein Nutzungsrecht zu erwerben oder seine Leistungen bei gleicher Funktionalität so anzupassen, dass sie nicht mehr schutz- oder urheberrechtsverletzend sind. Der Kunde ist bis zur Wiederherstellung der Nutzungsmöglichkeit der Software von der Verpflichtung zur Zahlung der Nutzungsgebühren befreit. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde den Anbieter von Ansprüchen Dritter wegen einer Schutz- oder Urheberrechtsverletzung unverzüglich schriftlich verständigt, die behauptete Verletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Reglungen, nur im Einvernehmen mit dem Anbieter führt. Soweit der Kunde selbst die Schutz- oder Urheberechtsverletzung zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Anbieter ausgeschlossen. Gleiches gilt, soweit die Schutz- oder Urheberechtsverletzung auf speziellen Vorgaben des Kunden oder auf einer vom Anbieter nicht vorhersehbaren Anwendung der Software beruht.
(5) Der Anbieter gewährleistet nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die Software. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges. Gewährleistungsansprüche gegen den Anbieter stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.
(6) Der Anbieter ist bemüht, den Zugang zur Software permanent (365 Tage, 24h) zu ermöglichen. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht garantiert. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Zugriff zeitweise beschränkt sein.
(7) Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von jeglicher Norm, die eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden sind, vorsieht.
(1) Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die
Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
(3) Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.
(4) im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
(1) Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen.
(2) Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
(3) Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
(4) Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
(1) Die Vertragslaufzeit für die Bezahlversion der Software richtet sich nach den in der Preisliste genannten Bezahlzeiträumen und beginnt bei Neuverträgen mit dem Tag, an dem der Kunde nach vollständiger Zahlung der Vergütung die Bestätigung seiner Freischaltung zur Anlage seines Kundenaccounts erhält. Bei Verlängerung eines Nutzungszeitraums beginnt die Vertragslaufzeit am ersten Tag des neuen Nutzungszeitraums oder – sollte die Vergütung nicht rechtzeitig erfolgen – am Tag nach der vollständigen Zahlung der Vergütung für den neuen Nutzungszeitraum.
(2) Durch die Voraus-Zahlweise ist eine Kündigung der Bezahlversion nicht erforderlich. Der Nutzungszeitraum endet automatisch nach Ablauf der Dauer des gekauften Nutzungszeitraums. Dem Kunden entstehen so im Anschluss ohne erneuten Kauf einer Nutzungsverlängerung keine weiteren Kosten. Eine Erstattung von bereits gezahlten Beträgen zu einem gekauften Nutzungszeitraum ist weder in voller Höhe noch anteilsmäßig zu dem noch nicht genutzten aber bereits bezahlten Nutzungszeitraum möglich.
(3) Die Beendigung der Vertragslaufzeit der Basisversion ist jederzeit durch Löschung aller Kundendaten in der Software möglich.
(4) Kunde und Anbieter haben das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor.
(5) Kündigungserklärungen bezüglich der Bezahlversion bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung.
(6) Nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder bei Nichtnutzung der Bezahl- oder Basisversion werden alle Daten des Kunden nach 12 Wochen unwiderruflich gelöscht.
(1) Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekanntwerdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
(2) Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieses Paragrafen 16, wenn sie - anderen Partei bereits bekannt waren, ohne dass die Information einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätte;
- allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden;
- der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
(3) Die Verpflichtungen nach diesem Paragrafen 16 überdauern das Ende dieser Vereinbarung.
(1) Der Anbieter behält sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die änderung für den Kunden ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess oder Änderungen von Kontaktinformationen. im Übrigen wird der Kunde vor einer änderung dieser Geschäftsbedingungen mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informiert. Die Information erfolgt, an die vom Kunden beim Registrierungsprozess benannte E-Mail-Adresse. Die geänderte Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Vertragsbestandteil, sollte der Kunde der änderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Änderung widersprechen. Unwidersprochen werden die Änderungen Bestandteil des Vertrages. In der Änderungsmitteilung wird auf die Folgen des Widerspruchs entsprechend hingewiesen.
(2) Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.
(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Sofern eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
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Open Source Software License Text
ODV GmbH does not assume any liability or provide a warranty for this software. The source code for this software can be obtained via the e-mail address info@solvation-gmbh.de. This offer is valid for three years after making available of the Software by ODV GmbH GmbH.
This product uses software from third-party sources. The software used in this product is described in the following.
Reference is made to the components of intro.js and the respective authors / OSS license terms. The license texts of the GNU Affero General Public License v3.0 are also available via the following webpage: https://www.gnu.org/licenses/agpl-3.0.txt
Version 3, 19 November 2007
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When we speak of free software, we are referring to freedom, not price. Our General Public Licenses are designed to make sure that you have the freedom to distribute copies of free software (and charge for them if you wish), that you receive source code or can get it if you want it, that you can change the software or use pieces of it in new free programs, and that you know you can do these things.
Developers that use our General Public Licenses protect your rights with two steps:
A secondary benefit of defending all users' freedom is that improvements made in alternate versions of the program, if they receive widespread use, become available for other developers to incorporate. Many developers of free software are heartened and encouraged by the resulting cooperation.
However, in the case of software used on network servers, this result may fail to come about. The GNU General Public License permits making a modified version and letting the public access it on a server without ever releasing its source code to the public.
The GNU Affero General Public License is designed specifically to ensure that, in such cases, the modified source code becomes available to the community. It requires the operator of a network server to provide the source code of the modified version running there to the users of that server.
Therefore, public use of a modified version, on a publicly accessible server, gives the public access to the source code of the modified version.
An older license, called the Affero General Public License and published by Affero, was designed to accomplish similar goals. This is a different license, not a version of the Affero GPL, but Affero has released a new version of the Affero GPL which permits relicensing under this license.
To "modify" a work means to copy from or adapt all or part of the work in a fashion requiring copyright permission, other than the making of an exact copy. The resulting work is called a "modified version" of the earlier work or a work "based on" the earlier work.
A "covered work" means either the unmodified Program or a work based on the Program. To "propagate" a work means to do anything with it that, without permission, would make you directly or secondarily liable for infringement under applicable copyright law, except executing it on a computer or modifying a private copy. Propagation includes copying, distribution (with or without modification), making available to the public, and in some countries other activities as well.
To "convey" a work means any kind of propagation that enables other parties to make or receive copies. Mere interaction with a user through a computer network, with no transfer of a copy, is not conveying.
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